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   OVG Sachsen, 02.02.2015 - 5 D 50/14   

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https://dejure.org/2015,2407
OVG Sachsen, 02.02.2015 - 5 D 50/14 (https://dejure.org/2015,2407)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.02.2015 - 5 D 50/14 (https://dejure.org/2015,2407)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 5 D 50/14 (https://dejure.org/2015,2407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 101 Abs. 1 S. 2 VwGO § 6 UVG § 1 Abs. 3 Alt 1 UVG § 5 Abs. 1 UVG § 7
    Prozesskostenhilfe, Einzelrichterübertragungsbeschluss, Recht auf den gesetzlichen Richter, formlose Bekanntgabe, Ersatz von Unterhaltsvorschussleistungen, Zusammenleben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Bremen, 08.12.2016 - 4 K 31/14

    Rechtmäßigkeit eines Einfuhrabgabenbescheids wegen der Entziehung von Fahrzeugen

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2015 - 5 D 50/14
    Das Verwaltungsgericht hat mit dem aktenkundigen Beschluss vom 5. März 2014 demgemäß den Rechtsstreit in den beiden Parallelverfahren der Klägerin unter den Az. 4 K 31/14 und 4 K 32/14 ordnungsgemäß nach Anhörung der Beteiligten auf den Einzelrichter übertragen und dies jeweils mit Schreiben vom 7. März 2014 den Beteiligten in beiden Verfahren mitgeteilt.

    Zusätzlich zum Versandvermerk der Geschäftsstelle vom 7. März 2014 auf den Mehrfertigungen dieser Mitteilungsschreiben in den Gerichtsakten trägt auch der von den drei Richtern der Kammer unterzeichnete Originalbeschluss einen solchen Versandvermerk der Geschäftsstelle vom 7. März 2014 (Blatt 27 der Gerichtsakte - 4 K 31/14 -).

  • OVG Saarland, 06.01.2011 - 3 D 137/10

    Begriff des Zusammenlebens im Sinne des § 1 Abs. 3 UHVG (juris: UhVorschG)

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2015 - 5 D 50/14
    Ist hingegen angesichts der vielfältig möglichen - und nicht nur idealtypischen - Formen familiären Zusammenlebens eher von einer faktisch vollständigen Familie auszugehen, ist Unterhaltsvorschuss nicht zu leisten (OVG Saarland, Beschl. v. 6. Januar 2011 - 3 D 137/10 -, juris Rn. 9 bis 12, m. w. N.; vgl. auch BT-Drs. 8/2774 S. 12 [zu § 1 Abs. 3]).
  • OVG Sachsen, 17.11.2005 - 5 B 553/04

    Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss bei Wiederverheiratung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2015 - 5 D 50/14
    Danach hat der Übergang gemäß § 7 UVG des zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs des vorschussberechtigten Kindes gegen den Elternteil, bei dem es nicht lebt (hier bisher der Kindesvater), keine Bedeutung für den Ersatzanspruch des Leistungsträgers gegen den anderen Elternteil (hier die Mutter) gemäß § 5 Abs. 1 UVG, gleichgültig, ob der übergegangene Unterhaltsanspruch vom Leistungsträger bereits durchgesetzt wurde (BVerwG, Beschl. v. 22. Juni 2006 - 5 B 42.06 -, juris Rn. 3 bis 5; SächsOVG, Urt. v. 17. November 2005 - 5 B 553/04 -, juris Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 104.01

    Übertragung auf den Einzelrichter; Erfordernis der Begründung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2015 - 5 D 50/14
    Sofern es beim Vorliegen eines ordnungsgemäßen Originalbeschlusses für dessen formlose Bekanntgabe nicht ohnehin genügt, den Beteiligten ausdrücklich (wie hier mit den Mitteilungsschreiben vom 7. März 2014) oder konkludent (etwa indem der Einzelrichter mündlich verhandelt) mitzuteilen, dass ein solcher Beschluss gefasst wurde (NdsOVG, Beschl. v. 10. Juli 1996 - 13 L 5910/95 -, juris Rn. 2), ist jedenfalls dann das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) nicht verletzt, wenn der Beschluss nachträglich, auch erst nach einem Verhandlungstermin des Einzelrichters, übermittelt wird (BVerwG, Beschl. v. 15. Oktober 2001 - 8 B 104.01 -, juris Rn. 6 bis 8, m. w. N.; ebenso BerlVerfGH, Beschl. v. 29. Januar 2004 - 25/00 -, juris Rn. 18/19; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 6 Rn. 14 und 20).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 5 B 42.06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im verwaltunggerichtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2015 - 5 D 50/14
    Danach hat der Übergang gemäß § 7 UVG des zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs des vorschussberechtigten Kindes gegen den Elternteil, bei dem es nicht lebt (hier bisher der Kindesvater), keine Bedeutung für den Ersatzanspruch des Leistungsträgers gegen den anderen Elternteil (hier die Mutter) gemäß § 5 Abs. 1 UVG, gleichgültig, ob der übergegangene Unterhaltsanspruch vom Leistungsträger bereits durchgesetzt wurde (BVerwG, Beschl. v. 22. Juni 2006 - 5 B 42.06 -, juris Rn. 3 bis 5; SächsOVG, Urt. v. 17. November 2005 - 5 B 553/04 -, juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2009 - 4 PA 51/09

    Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung für ein Kind im

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2015 - 5 D 50/14
    Dieser Ansicht folgt auch der Senat (Beschl. v. 10. Oktober 2012 - 5 D 74/12 -, juris Rn. 8; ebenso: BayVGH, Beschl. v. 18. Februar 2013 - 12 C 12.2105, juris Rn. 6/7; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8. September 2009 - 4 PA 51/09 -, juris Rn. 5/6).
  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 C 12.2105

    Begriff des Zusammenlebens

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2015 - 5 D 50/14
    Dieser Ansicht folgt auch der Senat (Beschl. v. 10. Oktober 2012 - 5 D 74/12 -, juris Rn. 8; ebenso: BayVGH, Beschl. v. 18. Februar 2013 - 12 C 12.2105, juris Rn. 6/7; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8. September 2009 - 4 PA 51/09 -, juris Rn. 5/6).
  • OVG Sachsen, 10.10.2012 - 5 D 74/12

    Zum Begriff des Zusammenlebens i. S. v. § 1 Abs 3 Alt 1 UVG

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2015 - 5 D 50/14
    Dieser Ansicht folgt auch der Senat (Beschl. v. 10. Oktober 2012 - 5 D 74/12 -, juris Rn. 8; ebenso: BayVGH, Beschl. v. 18. Februar 2013 - 12 C 12.2105, juris Rn. 6/7; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8. September 2009 - 4 PA 51/09 -, juris Rn. 5/6).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.1996 - 13 L 5910/95

    Verwaltungsgericht; Gericht; Vorschriftswidrige Besetzung; Entscheidung durch den

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2015 - 5 D 50/14
    Sofern es beim Vorliegen eines ordnungsgemäßen Originalbeschlusses für dessen formlose Bekanntgabe nicht ohnehin genügt, den Beteiligten ausdrücklich (wie hier mit den Mitteilungsschreiben vom 7. März 2014) oder konkludent (etwa indem der Einzelrichter mündlich verhandelt) mitzuteilen, dass ein solcher Beschluss gefasst wurde (NdsOVG, Beschl. v. 10. Juli 1996 - 13 L 5910/95 -, juris Rn. 2), ist jedenfalls dann das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) nicht verletzt, wenn der Beschluss nachträglich, auch erst nach einem Verhandlungstermin des Einzelrichters, übermittelt wird (BVerwG, Beschl. v. 15. Oktober 2001 - 8 B 104.01 -, juris Rn. 6 bis 8, m. w. N.; ebenso BerlVerfGH, Beschl. v. 29. Januar 2004 - 25/00 -, juris Rn. 18/19; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 6 Rn. 14 und 20).
  • OVG Sachsen, 03.09.2018 - 5 A 305/16

    Unterhaltsvorschuss, Stiefkind, Doppelbelastung; Existenzminimum, Erlass,

    Die Milderung dieser besonderen, prekären Erziehungssituation ist Sinn und Zweck des Unterhaltsvorschussgesetzes, nicht hingegen der bloße Ausgleich einer allein unterhaltsrechtlichen Doppelbelastung (BVerwG, Urt. v. 7. Dezember 2000, BVerwGE 112, 259 [260 f.]; BVerfG, Beschl. v. 3. März 2004 - 1 BvL 13/00 -, juris Rn. 21 ff.; vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2012 - 5 C 20.11 -, BVerwGE 144, 306 [301]; SächsOVG, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 5 D 50/14).
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